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Initiative für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

Eine inklusive Schweiz ist möglich:
Jetzt die Inklusions-Initiative unterschreiben!

1.7 Millionen Menschen mit Behinderungen stossen hierzulande täglich auf zahlreiche Barrieren, die ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschweren oder sogar verunmöglichen. Unsere Gesellschaft ist in vielerlei Hinsicht nicht inklusiv – Menschen mit Behinderungen werden vielfach vergessen.

Aktuelles_Inklussionsinitiative_April2023

Deshalb braucht es jetzt ein starkes Zeichen - jede Unterschrift zählt!

Die Unterschriftensammlung begann am 27. April 2023 mit einer ersten Sammelaktion auf dem Bundesplatz in Bern. Ab dann bleiben 18 Monate Zeit, um 100'000 gültige Unterschriften zu sammeln. Die Initiative verlangt ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in der Bundesverfassung. Das Volksbegehren wird von verschiedenen Behindertenorganisationen und unterschiedlichen politischen Lagern breit getragen, unter anderem von AGILE.CH, dem Zusammenschluss der Schweizer Behinderten-selbsthilfe. Auch der Schweizerische Blindenbund (SBb) unterstützt die Unterschriftensammlung finanziell und ideell.

Initiativtext: Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)

Die Bundesverfassung 1 wird wie folgt geändert:

Art. 8 Abs. 4
4 Aufgehoben
Art. 8a2 Rechte von Menschen mit Behinderungen
1 Das Gesetz sorgt für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Be-hinderungen in al-len Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstüt-zungs- und Anpassungsmassnahmen, insbesondere auf personelle und technische Assistenz.

2 Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihre Wohnform und den Ort, an dem sie wohnen, frei zu wählen; sie haben im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die dafür erforderlichen Unterstüt-zungs- und Anpassungsmassnahmen.

1 SR 101
2 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksab-stimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Num-merierung auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung ab.

Weitere Informationen zur Initiative gibt es auch hier.

Wie gehen Sie am besten vor: Initiative unterschreiben

Ganz schnell und einfach die bevorzugte Unterschriftenkarte herunterladen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte senden Sie die Unterschriftenkarte danach sofort zurück – ein Kuvert und eine Briefmarke sind nicht nötig, das Porto ist schon bezahlt.

kleine Unterschriftenkarte 3 Felder (vorfrankiert) Vorlesen

grössere Unterschriftenkarte 10 Felder Vorlesen

 

 

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