Begleiterkosten
Ist ein Mitglied des Schweizerischen Blindenbundes für seine Ferien oder bei Ausflügen (wie z.B. Tagesausflüge, Museumsbesuche etc.) auf eine Begleitperson angewiesen, übernimmt der Schweizerische Blindenbund Mehrkosten der Begleitperson.
Rückerstattung von Begleiterkosten
- Antragsformular Rückerstattung Begleiterkosten-PDF barrierefrei, VorlesenStand ab April 2024
- Infoblatt Rückerstattung von Ferien-Begleiterkosten- PDF barrierefrei, Vorlesen Stand ab Februar 2025
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Geschäftsstelle unter E-Mail info@blind.ch oder Telefon 044 317 90 00.