Begleiterkosten Ist ein Mitglied des Schweizerischen Blindenbundes für seine Ferien oder bei Ausflügen (wie z.B. Tagesausflüge, Museumsbesuche etc.) auf eine Begleitperson angewiesen, übernimmt der Schweizerische Blindenbund Mehrkosten der Begleitperson.Rückerstattung von BegleiterkostenAntragsformular Rückerstattung Begleiterkosten-PDF barrierefrei, VorlesenStand ab April 2024Infoblatt Rückerstattung von Ferien-Begleiterkosten- PDF barrierefrei, Vorlesen Stand ab Februar 2025Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Geschäftsstelle unter E-Mail info@blind.ch oder Telefon 044 317 90 00.