Begleiterkosten Ist ein Mitglied des Schweizerischen Blindenbundes für seine Ferien oder bei Ausflügen (wie z.B. Tagesausflüge, Museumsbesuche etc.) auf eine Begleitperson angewiesen, übernimmt der Schweizerische Blindenbund Mehrkosten der Begleitperson.Rückerstattung von BegleiterkostenAntragsformular Rückerstattung Begleiterkosten, April 2024 (PDF barrierefrei) VorlesenInfoblatt Rückerstattung von Ferien-Begleiterkosten, Mai 2024 (PDF barrierefrei) VorlesenFür weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Geschäftsstelle unter E-Mail info@blind.ch oder Telefon 044 317 90 00.