Informationen zur Einführung der Abstimmungsschablone für eidgenössische Vorlagen im Kanton Zürich Im Kanton Zürich können Stimmberechtigte mit Sehbehinderung oder Blindheit neu ihre Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen selbstständig ausfüllen. Dies mithilfe einer Abstimmungsschablone, entwickelt von der Bundeskanzlei. Der Kanton Zürich geht bei deren Einführung als Pilotkanton voran. Erstmals zum Einsatz kommt die Schablone anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025. Bereits zum zweiten Mal bietet der Kanton Zürich zudem die Abstimmungsinformationen für kantonale Vorlagen digital auch in Leichter Sprache an. Damit baut der Kanton Zürich den barrierefreien Zugang zu den politischen Rechten weiter aus. Fast drei von vier Menschen mit Behinderungen fühlen sich in der Politik nicht ausreichend vertreten. Das zeigt der Inklusionsindex von Pro Infirmis. Verschiedene Hürden erschweren ihnen den Zugang zu den politischen Rechten. Menschen mit einer starken Sehbehinderung oder Blindheit zum Beispiel benötigen beim Ausfüllen ihrer Stimmzettel Hilfe von anderen Personen. Sie können nicht geheim abstimmen. Das soll sich nun ändern: Bei der eidgenössischen Volksabstimmung vom 30. November 2025 kommt im Kanton Zürich erstmals eine Abstimmungsschablone zum Einsatz. Sie ermöglicht es Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit, die Stimmzettel für eidgenössische Vorlagen geheim auszufüllen. Funktionsweise und Bestellung der AbstimmungsschabloneDie Abstimmungsschablone ist eine wiederverwendbare Kartonschablone. Sie ist sowohl mit einer gut lesbaren Druckschrift als auch mit Brailleschrift bedruckt. Die Stimmzettel für die eidgenössischen Vorlagen werden an die Schablone angepasst. Zusätzlich zur Abstimmungsschablone gibt es je eine Gebrauchsanweisung in Druck- und Brailleschrift.Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen (SZBLIND) kümmert sich um den Vertrieb. Nutzende können die Abstimmungsschablone kostenlos beim SZBLIND bestellen. Dies ist via Hilfsmittelshop, Kontaktformular oder Telefon möglich.Kanton Zürich als PilotkantonDie Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte ist derzeit im Parlament hängig. Die Vorlage verlangt, dass Menschen mit Sehbehinderung oder Blindheit ihre Stimmzettel unter Wahrung des Stimmgeheimnisses selbstständig ausfüllen können. Zu diesem Zweck entwickelte die Bundeskanzlei in enger Zusammenarbeit mit dem B. Blinden- und Behindertenzentrum Bern und dem SZBLIND eine Abstimmungsschablone.Der Kanton Zürich führt als erster Kanton der Schweiz diese Abstimmungsschablone ein. In der Pilotphase kommt die Abstimmungsschablone vorerst nur für eidgenössische Vorlagen zum Einsatz. Der Pilotbetrieb läuft zusammen mit der Bundeskanzlei, dem SZBLIND und dem Statistischen Amt des Kantons Zürich. Betroffene Kantonalverbände unterstützen sie dabei. Abstimmungsinformationen in Leichter Sprache und Erklärvideos Seit September 2025 stellt der Kanton zudem die Abstimmungsinformationen für kantonale Vorlagen digital in Leichter Sprache zur Verfügung. So können alle Menschen gut informiert entscheiden, auch jene mit Lern- und Leseschwierigkeiten. Die Staatskanzlei arbeitet bei der Erstellung von Texten in Leichter Sprache eng mit dem Vereinmensch-zuerst schweiz zusammen. Die Informationen in Leichter Sprache sind auf der kantonalen Webseite sowie auf der VoteInfo-App zugänglich. Ein Link und ein QRCode in der Abstimmungszeitung verweisen auf die entsprechende Webseite. Diese Inhalte ergänzen die bereits seit Jahren bestehenden Erklärvideos zu kantonalen Vorlagen in Einfacher Sprache und in Gebärdensprache.Mehr zum Thema Webseite der Bundeskanzlei mit Informationen zur Abstimmungsschablone Webseite des Kantons Zürich mit Informationen zur Abstimmungsschablone Hilfsmittelshop SZBLIND Website des Kantons Zürich mit Informationen zu kantonalen Abstimmungen in Leichter Sprache sowie Erklärvideos