Aktionstage Behindertenrechte - Inklusionstram «Gemeinsam unterwegs» Freudige Nachrichten: Der Betrieb des Inklusionstrams in der Stadt Zürich wurde um weitere sechs Monate bis Frühling 2025 verlängert. Vielen herzlichen Dank der VBZ!Start: Dienstag, 21. Mai 2024Das Inklusionstram ist ab dem 21. Mai für sechs Monate im Zürcher VBZ-Netz unterwegs. Es ist eine gemeinsame Aktion der Verkehrsbetriebe Zürich und verschiedener Organisationen, u.a. dem Schweizerischen Blindenbund. Das Inklusionstram «Gemeinsam unterwegs» zeigt, wie Menschen mit Behinderung den öffentlichen Verkehr nutzen. Die Mitreisenden erhalten Informationen zur aktiven Kommunikation und Rücksichtnahme gegenüber Menschen mit Behinderung.Jede 20ste Person im Tram oder Bus hat eine Seheinschränkung - Achten Sie auch auf uns!Unsere Botschaft ist klar: Mehr Menschen als man denkt, haben ein Augenleiden. Sichtbare Zeichen sind der Weisse Stock oder ein Blindenführhund. Aber nicht allen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen sieht man es auf den ersten Blick an.Fachhilfe Beratungsstelle SICHTBAR ZÜRICH Der Schweizerische Blindenbund bietet kostenlose Fachberatung für Betroffene, Angehörige und allen anderen Interessierten. In Zürich sind professionelle Fachpersonen von SICHTBAR ZÜRICH jederzeit für Sie da.Selbthilfe Regionalgruppe ZürichIn unserer Regionalgruppe Zürich geht es um Selbsthilfe. Hier kommen betroffene Personen zusammen, erleben viel, machen Sensibilisierungsarbeit, haben Spass und unterstützen sich gegenseitig.Kommen Sie auf uns zu. Wir freuen uns! Zukunft Inklusion – Aktionstage Behindertenrechte 2024 Der Schweizerische Blindenbund ist schon zum zweiten Male zusammen mit den Verkehrsbetrieben Zürich (ZVV) an den "Aktionstagen Behindertenrechte" mit dabei.Dies unter dem Motto «Zukunft Inklusion», organisiert vom Kantonalen Sozialamt (KSA) und der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ). Es sind über 100 diverse Aktionen eingereicht worden - hier im Kalender aufgelistet.10-jähriges Jubiläum der UNO-BRK in der Schweiz und 20-Jähriges Jubiläum des Behindertengleichstellungsgesetzes!Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) bildet bereits seit 2004 eine wichtige Rechtsgrundlage. Zweck der UNO-BRK und des BehiG ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK und das BehiG umzusetzen.