Stellungnahme zum Bundesgesetz über die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes Am 4. April 2024 ging unsere Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern EDI, Frau Bundesrätin Baume-SchneiderUnsere Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) ist hier zusammengefasst:AusgangslageDer Bundesrat hat am 8. Dezember 2023 die Vernehmlassung für eine Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes eröffnet.Die damit vorgestellte Vernehmlassungsvorlage (Vorentwurf) enttäuscht den Schweizerischen Blindenbund auf ganzer Linie.Vorschläge des Bundesrates sind ungenügend – und teilweise sogar schädlichDas Gesetz mag juristisch eine spannende und interessante Herausforderung darstellen, das aber auch aufgrund der Kompliziertheit das Leben von Menschen mit Behinderung nicht erleichtert, sondern sogar erschwert.Für den Schweizerischen Blindenbund ist es unverständlich, dass bereits heute beispielsweise ein privater Unfallversicherer ein webbasiertes Tool zur Lohndeklaration zur Verfügung stellen kann, das von blinden Menschen (ohne Sehrest) mit blinden-technischen Hilfsmitteln bedient werden kann. Demgegenüber gibt es aber immer noch öffentliche Anstalten wie Ausgleichskassen, bei denen beispielsweise die jährlichen Lohndeklarationen von blinden Menschen nicht selbständig ausgeführt werden können. Solche Arbeiten könnten auch von einer blinden Person in einer entsprechenden Abteilung eines Unternehmens ausgeführt werden. Diese Tatsache zeigt klar auf, wie unzugängliche Information die Integration in den Arbeitsmarkt stark erschweren, ja verunmöglichen - und dies vor dem Hintergrund, dass staatliche Dienstleistungen längst zugänglich sein sollten. Es stellt sich die Frage, wie die Akzeptanz und das Verständnis privater Dienstleister erreicht werden können, wenn selbst der Staat seinen gesetzlichen Pflichten nicht oder nur widerwillig nachkommt und die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Dienstleistungen vernachlässigt.Auch äusserst stossend ist, dass der Staat zum Beispiel die Arbeitgeberschaft im Rahmen des Assistenzbeitrages der Invalidenversicherung zu Leistungen verpflichtet, die eine blinde Person gar nicht erbringen kann, weil die Erbringung solcher verlangten Leistungen durch ihn, den Staat selbst, stark behindert oder verunmöglicht wird. Dafür müssen Assistenzleistungen eingesetzt werden, die nicht dem Sinn des Assistenzbeitrages entsprechen und zudem dann an anderen wichtigen Stellen, für die der Assistenzbeitrag geschaffen wurde, fehlen. Durch die strikte Ausgestaltung dieser IV-Leistung gibt es angeblich aus Gründen der Rechtsgleichheit für blinde und sehbehinderte Personen absolut keine behinderungsspezifische Berücksichtigung und Ausnahmen. Dadurch werden Benachteiligungen nicht beseitigt, sondern sogar neue geschaffen.SSK das WebTool «eLohnausweis SSK online» ist nicht barrierefreiZu den Pflichten der Arbeitgeberschaft gehört unter anderem die jährliche Erstellung eines Lonausweises mit vorgegebener Struktur für alle angestellten Personen. Dies gilt auch für alle Arbeitgebenden, die am Assistenzbeitrag der IV teilnehmen. Dazu stellt die SSK das WebTool «eLohnausweis SSK online» zur Verfügung. Dieses Tool kann von einer blinden Person gar nicht selbständig bedient werden. Es ist unzugänglich.10 Jahre nach der Ratifizierung der UNO-BRK ist es Zeit, nicht mehr über die Zugänglichkeit von Information und Kommunikation und damit öffentliche und private Dienstleistungen zu debattieren, sondern die Unzugänglichkeiten zu beseitigen.Darum schlägt der Schweizerische Blindenbund vor, den Lösungsansatz über das Öffentliche Beschaffungswesen ernsthaft in Betracht zu ziehen. Es muss so angepasst werden, dass staatliche Stellen, Anstalten und Institutionen nur noch für Menschen mit Behinderung vollständig zugängliche Produkte und Dienstleistungen beschaffen dürfen und diese auch nachhaltig zugänglich betrieben und unterhalten werden können.Dabei ist sich der SBb sehr wohl bewusst, dass dieser Weg nicht einfach sein wird und viele Fragen beantwortet werden müssen. Er ist aber überzeugt, dass er mit entsprechendem politischem Willen gangbar ist und tragbare Lösungen für die Zukunft gefunden werden könnten.