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Aufruf: bitte Vorfälle mit velofahrenden Kindern auf Trottoir melden

Liebe Leserinnen und Leser

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Kinder bis 12 Jahre mit dem Velo das Trottoir benützen, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Dabei müssen sie auf Fussgängerinnen und Fussgänger Rücksicht nehmen, denn diese haben Vortritt. Die Sehbehinderten- und Blinden-verbände haben sich im Vorfeld stark gegen die Einführung dieser neuen Regelung gewehrt, weil sie Unfälle befürchteten – leider ohne Erfolg.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) evaluiert in einem dreijährigen Monitoring, wie gut das neue Verkehrsregime auf dem Trottoir funktioniert. Sie wollen sich dabei in erster Linie auf Polizeirapporte abstützen. Weil das nicht genügt (nicht alle Vorfälle werden der Polizei gemel-det), wurde mit dem ASTRA vereinbart, dass wir Beobachtungen von Zwischenfällen notieren und in die Evaluation der neuen Regelung einbringen.

Sollten Sie Konflikte oder Unfälle zwischen einem velofahrenden Kind und einer Person mit Seheinschränkung beobachten oder selber erleben, bitten wir darum, uns dies zu melden. Bitte notieren Sie den Ort, Zeitpunkt und Details zum Vorfall. Meldungen können Sie an die Interessenvertretung des SBV richten: interessenvertretung@sbv-fsa.ch, 031-390 88 33.

Besten Dank für Ihre Mithilfe!

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