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Tandems sind im Zug-Fernverkehr unter gewissen Voraussetzungen wieder erlaubt

Online auf sbb.ch NICHT kommuniziert

Das Angebot wird nicht unter sbb.ch kommuniziert, sondern nur via Blindenverbände.

Es kann jeweils nur für ein Tandem pro Zug reserviert werden.

Das reservationspflichtige (Anmeldung beim CCH (Call Center Handicap)) aber kostenfreie Angebot für Tandems von blinden Kunden im Fernverkehr haben wir auf folgenden Strecken:

SBB
- Linie IC 8: Romanshorn – Zürich – Bern – Brig (Integral mit den IC 2000 und IC 2020)
- Alle IC Verbindungen die mit den IC 2000 und IC 2020 Steuerwagen geführt werden (im Veloabteil/Familienwagen)
- Alle IR Verbindungen die mit den IC 2000 und IC 2020 Steuerwagen geführt werden (im Veloabteil/Familienwagen) und Verbindungen mit dem IR Dosto (FV Dosto 511 im Veloabteil)

SOB
- VAE St.Gallen – Luzern (Traverso)
- IR 26 Basel – Gotthard Bergstrecke – Locarno (Traverso)
- IR 46 Zürich – Gotthard Bergstrecke – Locarno (Traverso)
- IR 13 Zürich – Chur (Traverso)
- IR 35 Zürich – Bern (Traverso)

BLS
- IR 17 Bern – Olten (MUTZ)
- IR 65 Bern – Biel MUTZ)
- IR 66 Bern – Neuchâtel – La Chaux de Fonds (MIKA)

Für alle anderen RE Züge, R Züge und S-Bahnen gelten die allgemeinen Veloselbstverlad Konditionen.

Aktuell gilt folgender Prozess:

  • Die Kunden suchen sich Anhand des Angebotes eine Strecke aus.
  • Die Kunden melden sich beim CCH (Call Center Handicap) und geben den Reisewunsch (Strecke, Zug und Datum) bekannt.
  • Das CCH prüft ob auf dieser Verbindung ein Zug mit IC 2000 / IC 2020 Steuerwagen oder RV Dosto (SBB Verbindungen) vorhanden ist. Bei den SOB und BLS Verbindungen sollten die Fahrzeuge klar und also buchbar sein.
  • Wenn das Rollmaterial passt und noch keine Anmeldung für diesen Zug vorhanden ist, macht das CCH einen Auftrag in der Datenbank und disponiert diesen mit dem Verweise «Tandem».
  • Die Kunden sind selbst für den Einlad verantwortlich, es kann keine Hilfestellung reserviert werden.
  • Die Kundenbegleitung sieht im System, dass der blinde Kunde berechtigt ist und sich angemeldet hat.
  • Die Kundenbegleitung haltet so weit als möglich die Plätze frei für den geplanten Einsteigeort.
  • Unregelmässigkeiten, Umdisponierungen, Änderung des Reisewunsches sind dem CCH (Call Center Handicap) jeweils zu melden.
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